Für den Mieter
Sind mit der Wohnungsbewerbung Kosten verbunden?
Nein. Für die Wohnungsbewerbung entstehen Ihnen keine Kosten. Bei einer Wohnungsvermietung fällt neben der Miete und der Nebenkostenvorauszahlung lediglich eine Mietkaution in Höhe von 3 Monatsmieten an.
Dieser Betrag wird Ihnen nach einer ordnungsgemäßen Beendigung des Mietverhältnisses einschließlich Zinsen wieder zurückbezahlt.
Wer kann eine Wohnung unserer Gesellschaft bekommen?
Unsere Gesellschaft verfügt sowohl über so genannte "öffentlich geförderte Wohnungen" als auch über "frei finanzierte" Wohnungen.
Für die Anmietung einer öffentlich geförderten Wohnung ist es notwendig, einen Wohnberechtigungsschein vorzulegen. Hier sind unter Berücksichtigung der Familiengröße auch bestimmte Wohnflächengrenzen einzuhalten. Die genauen Details nennt Ihnen gerne unser Beratungszentrum.
Die frei finanzierten Wohnungen können grundsätzlich von jedem Interessenten angemietet werden. Bei der Zusage achten wir im Rahmen unserer Möglichkeiten auf die bereits vorhandenen Strukturen in den einzelnen Mietobjekten. Zwingende Einschränkungen bezüglich der Wohnungsgröße oder der Einkommensverhältnisse bestehen bei den frei finanzierten Wohnungen nicht.
Welche Kosten außer der Nettomiete fallen im Rahmen eines Mietvertrages noch an?
Sämtliche in der Betriebskostenverordnung genannten Positionen werden einmal jährlich als Betriebskosten abgerechnet. Bei Wohnungen mit Hausmeisterservice fallen dabei höhere Kosten an, als bei Wohnanlagen,
in denen die Mieter die Reinigungsarbeiten selbst erledigen. Auch ein Aufzug wirkt sich auf die Betriebskosten der Wohnung aus.
Für den Eigentümer
Wie lange ist meine Kündigungsfrist, wenn ich das Mietverhältnis wieder kündige?
Die Kündigungsfrist richtet sich nach den gesetzlichen Bestimmungen und beträgt 3 Monate. Ihre Kündigung muss spätestens am 3. Werktag eines Monats bei uns vorliegen, wenn sie zum Ablauf des übernächsten Monats gültig werden soll.
Selbstverständlich werden wir immer bemüht sein, das Mietverhältnis mit Ihnen auf Wunsch vorzeitig zu beenden. Voraussetzung hierfür ist jedoch, dass wir einen geeigneten Nachmieter für Ihre Wohnung finden.